Trainingsvereinbarung
Preisänderungen bleiben unter Einhalung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist vorbehalten. Zu den oben erwähnten Preisen kann der/die Schüler/in mehrmals in der Woche am Training der jeweiligen Kampfkunst teilnehmen.
Vereinsmitgliedschaft JIA DA LONG
Der Verein JIA DA LONG bietet die Kurse für Jung Do Kung Fu und Dae Ryeon Do Samurai an, eine Mitgliedschaft im Verein ist aber nicht notwendig um an den Kursen teilzunehmen. Die Vereinsmitgliedschaft bietet Vergünstigungen für allfällig unter dem Jahr stattfindende Events welche in der Regel mit einer oder beiden der Kampfkünste verbunden sind.
Der/Die Schüler/in bestätigt, dass er/sie sich in einer gesundheitlich genügenden Verfassung befindet, um Kampfkunst auszuüben. Der/Die Schüler/in anerkennt ebenfalls die Dojang Regeln (Verhaltensregeln in den Trainingsräumlichkeiten) und die navhfolgend aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen. Zuwiderhandlungen können eine Dispensation oder den definitiven Ausschluss zur Folge haben.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Art. 1 Ausbildung
Die Schulleitung des Vereins JIA DA LONG verpflichtet sich, den/die Schüler/in entsprechend seinen/ihren Fähigkeiten, seiner/ihrer bisherigen Ausbildung und charakterlichen Eigenschaften in den schuleigenen Kampfkünsten Jung Do Kung Fu und Dae Ryeon Do Samurai auszubilden.
Art. 2 Bezahlung der Trainingsgebühren
Die Trainingsgebühren sind im voraus zu bezahlen (mittels Banküberweisung). Bei nicht Einhalten der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr von CHF 10.00 erhoben. Die Kosten für den Dobok (Kampfkunst-Anzug), Kampfkunst-Patches (Aufnäher), Budo-Pass, Prüfungsgebühren und Mitgliedschaften beim Verein JIA DA LONG sind in den Trainingsgebühren nicht enthalten und werden separat erhoben. Quartalszahlungen sind jeweils am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober zu bezahlen. Die Rechnung wird per E-Mail verschickt.
Art. 3 Vertragsdauer
Die Traniningsvereinbarung beginnt jeweils am 1. eines Monats und wird für mindestens drei Monate abgeschlossen. Sie wird falls eine Kündigung ausbleibt, automatisch um drei Monate verlängert.
Art. 4 Vertragsbeendigung
Die Trainingsvereinbarung kann schriftlich oder mündlich gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Der Schulleitung JIA DA LONG bleibt eine vorzeitige, fristlose Kündigung der Vereinbarung aus wichtigen Gründen (Zuwiderhandlung gegen Dojang-Regeln, Nichteinhalten der Vertragsbedingungen) vorbehalten.
Art. 5 Betriebsferien / Allgemeine Feiertage
Die Trainings finden nicht statt an lokalen und allgemeinen Feiertagen. Während der Schulferien finden die Trainings weiterhin statt. Bei einer Schulschliessung, durch die Behörden oder den Vermieter verursacht, wird die Trainingsvereinbarung respektive die Quartalszahlung nicht zurückerstattet und wird weitergeführt. (z.B. Lockdown). Ein Anspruch auf Rückerstattung wird abgelehnt.
Art. 6 Versichersicherung
Versicherung ist Sache des/der Teilnehmer/in. Jede Haftung für erlittene Unfälle oder Verletzungen währendes Traninings wird von der Schulleitung JIA DA LONG abgelehnt. Für die von ihm/ihr verursachten Schäden an Räumlichkeiten und Einrichtungen hat der/die Schüler/in selbst zu haften.
Art. 7 Diebstahl, Verlust von Wertgegenständen
Für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Effekten und Wertgegenständen in sämtlichen Räumlichkeiten der WU-Academy wird jede Haftung strikte abgelehnt.
Art. 8 allgemeine Bestimmungen
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ZGB/OR und die allgemeinen Dojang-Regeln. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in Kraft. Vertragsänderungen durch die Schulleitung bleiben unter Einhaltung einer dreimonatigen Akündigungsfrist vorbehalten.
Art. 9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Zug.
Mit dem Absenden des Formulars, gelten die Bestimmungen.
Anhang 1
Einwilligungserklärung gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz in die Verarbeitung und Verwendung von Daten durch den Verein JIA DA LONG.
Für Zwecke der Außendarstellung erfolgt die Verarbeitung und Verwendung (u. a. Kundenakquise, Internetauftritt, etc.) mindestens folgender personenbezogener Daten: Name, Vorname, Fotos / Videos aus Trainings oder Events, und Gruppenbilder.
Ich willige in die unbefristete Verwendung oben genannter Daten ein. Die Zustimmung erlischt nach dem Ende meiner Teilnahme am Kurs oder Mitgliedschaft im Verein nicht. Mir ist bekannt, dass ich für die Verwendung der Daten kein Entgelt erhalte.
Bei Bild- und Videomaterial für den Internetauftritt gilt die Zustimmung auch für die Zeit nach dem Ende der Trainings- oder Vereinsmitgliedschaft. Bei veröffentlichten Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht
dazu, dass das Bild entfernt werden muss.
Der Verein JIA DA LONG haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Vereins den Inhalt des Internetauftritts für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos.
Parallel wird zugesichert, dass ohne Zustimmung des Unterzeichnenden Rechte an dem im Internet eingestellten Bildmaterial nicht an Dritte veräussert oder abgetreten werden.
Die Zustimmung dient unter anderem als Nachweis der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Mit dem Absenden wird zur Kenntnis genommen, dass die Einwilligung zu jedem Zeitpunkt
widerrufen werden kann. Der Widerruf kann jederzeit in schriftlicher Form (z.B. Brief, EMail) ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Verein JIA DA LONG erfolgen.